PSA-Überprüfung nach BGG 906: Seile, Gurte
Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA), Einzelanschlagpunkte und Steigschutzanlagen müssen mindestens jährlich durch eine sach- bzw. fachkundige Person überprüft werden. green Neben den herstellerspezifischen Vorgaben für die Ablegereife der Ausrüstungsgegenstände überprüfen wir für Sie den Verschleiß an den Produkten, erkennen etwaige Mängel an der Ausrüstung und stellen so fest, ob die Ausrüstung weiter verwendet werden kann oder zu entsorgen ist. In der Prüfung ist neben einer Funktionsprüfung selbstverständlich auch eine korrekte Dokumentation der Prüfung mit abschließenden Prüfprotokoll.
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